1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Kulturforum Witten als Anstalt des öffentlichen Rechts , Bergerstraße 25, 58452 Witten, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Kulturforum Witten als Anstalt des öffentlichen Rechts , Bergerstraße 25, 58452 Witten, DE
Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:
Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.
Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.
Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.
Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.
Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.
Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSGBEDINGUNGEN
FÜR DEN ERWERB VON EINTRITTSKARTEN
STAND MAI 2018
Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung finden Anwendung auf das Rechtsverhältnis zwischen dem „Kulturforum Witten - Anstalt des öffentlichen Rechts“ (nachfolgend Kulturforum Witten genannt) und ihren Kunden, die Eintrittskarten für Veranstaltungen erwerben und/oder an Veranstaltungen im Saalbau Witten und im Haus Witten teilnehmen.
Die AGB und die Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart bei Erwerb von Tickets durch direkten Kauf, bei Bestellungen im Onlineshop (Internet), bei telefonischer Bestellung und bei Erwerb von Eintrittskarten an der Saalbaukasse im Kulturforum Witten. Für Abonnenten gelten zusätzlich die Abonnementbedingungen der jeweiligen Spielzeit.
1. Vertragsbeziehungen
1.1 Im Saalbau Witten und im Haus Witten finden Veranstaltungen des Kulturforums Witten als „Eigenveranstaltungen“ und Veranstaltungen Dritter als „Fremdveranstaltungen“ statt. Ein auf jeder Eintrittskarte enthaltener Aufdruck zur Identität des Veranstalters weist aus, ob es sich um eine Veranstaltung des Kulturforums Witten oder um die Veranstaltung eines Dritten handelt. Nur bei Eigenveranstaltungen des Kulturforums Witten kommt eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden/Besucher und dem Kulturforums Witten zustande.
1.2 Bei „Fremdveranstaltungen“ wird eine Vertragsbeziehung in erster Linie zwischen dem Kunden/Besucher und dem jeweiligen Veranstalter begründet. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen deshalb ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass in der Regel sämtliche Ansprüche des Besuchers bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen den Veranstalter zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung.
1.3 Werden Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle bezogen kommt ein weiteres Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Vorverkaufsorganisation zustande, sodass mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Absage einer Veranstaltung auch gegenüber dieser Organisation möglich sind.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Kartenbestellung des Kunden über Internet-Anschluss, per Telefon oder an der Kasse vor Ort ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes durch das Kulturforum Witten zustande. Diese Annahme wird auch konkludent dadurch erklärt, dass das Kulturforum Witten dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Eintrittskarten für ihn im System gebucht wurden (Internet, telefonische Bestellung) oder die bestellten Eintrittskarten dem Kunden übersandt werden oder an der Kasse hinterlegt oder übergeben werden. Mit Annahme des Kundenangebotes durch das Kulturforum Witten werden die unter Ziff. 2. bezeichneten Vertrags-beziehungen begründet.
2.2 Bei Bestellung über das Internet wird sich das Kulturforum Witten um unverzügliche Benachrichtigung des Kunden für den Fall bemühen, dass es eine Kartenbestellung nicht annimmt, z.B. weil die bestellten Eintrittskarten oder Teile eines solchen Kontingentes nicht mehr zur Verfügung stehen.
2.3 Beim Erwerb von Eintrittskarten zu einem ermäßigten Kartenpreis an der Kasse der Kulturforums Witten, ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Kassenpersonal die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen.
2.4 Das Kulturforum Witten behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Eintrittskarten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken.
2.5 Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet. Im Gebäude sowie im direkten Außenbereich vor dem Saalbau Witten und dem Haus Witten ist Besuchern das Anbieten / der Weiterverkauf von Eintrittskarten generell untersagt.
2.6 Die Neubestellung eines Abonnements erfolgt gemäß der Regelung in Ziffer 2.1. Das Kulturforum Witten behält sich vor bei Bedarf auf nicht rechtzeitig bezahlte Abonnementkarten zurückzugreifen und diese an Dritte weiterzugeben.
2.7 Bereits bestehende Abonnements verlängern sich kontinuierlich um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31.05. des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich per Brief oder elektronisch per Fax oder Email gegenüber dem Kulturforum Witten gekündigt werden.
2.8 Werden Ermäßigungen für ein Abonnement gewährt (z.B. für Studenten, Schüler), so gelten diese Ermäßigungen nur für die Spielzeit(en), in welcher der Kunde den „Ermäßigungs-Status“ erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet Kulturforum Witten auf Anforderung (z.B. durch Vorlage einer Studentenbescheinigung) nachzuweisen, dass er den „Ermäßigungs-Status“ für die folgende Spielzeit erfüllt. Ist er hierzu nicht in der Lage oder nicht bereit, wird das Abonnements zu den Konditionen für Abonnement-Kunden ohne entsprechende Ermäßigung fortgesetzt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht den Vertrag ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 2.7 zu beenden. Bei verspäteter Kündigung setzt sich das Abonnement um eine Spielzeit fort.
2.9 Abonnement-Ermäßigungen für bestimmte Perso-nengruppen können für die Zukunft ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden. Ein Anspruch auf Fortsetzung einmalig oder mehrmalig gewährter Abonnement-Ermäßigungen für nachfolgende Spielzeiten besteht nicht.
3. Versand, Hinterlegung
3.1 Das Kulturforum Witten ist berechtigt, für den bestellungsgemäßen Versand von Eintrittskarten eine Versandgebühr pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen.
3.2 Mit der Versendung von Eintrittskarten erfüllt das Kulturforum Witten eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, das Kulturforum Witten behält sich die Wahl des Versandunternehmens vor. Die Versendung der Eintrittskarten durch das Kulturforum Witten findet innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Saalbaukasse des Kulturforums Witten statt.
3.3 Bei einzelnen Veranstaltungen können auf Wunsch des Kunden gekaufte Eintrittskarten an der Kasse hinterlegt werden (Selbstabholung). Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit dem Kulturforum Witten zur Hinterlegung der Eintrittskarten an der Kasse begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Eintrittskarten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Eintrittskarten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben. Die Selbstabholung der Eintrittskarten durch den Kunden kann nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Saalbaukasse des Kulturforums Witten erfolgen.
4. Zahlungsregelung
4.1 Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Im Onlineshop hat die Zahlung über die dort aufgeführten Zahlungsmittel zu erfolgen. Das Kulturforum Witten ist berechtigt, die Versendung von bestellten Eintrittskarten zurückzuhalten, bis sichergestellt ist, dass die Zahlung des Kunden erfolgt ist.
4.2 Das Kulturforum Witten ist berechtigt bereits ausgelieferte Eintrittskarten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden erteilte Einzugsermächtigungen seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat in einem solchen Fall dem Kulturforum Witten die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die durch eine Rückabwicklung entstehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4.3 Sofern der Kunde Eintrittskarten zu einem ermäßigten Kartenpreis erworben hat, ist er verpflichtet, gegenüber dem Veranstalter bzw. gegenüber dem Einlasspersonal die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen. Andernfalls muss der Kunde damit rechnen, dass ihm der Einlass zur Veranstaltung verweigert wird, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises hat.
5. Programm- und Besetzungsänderungen, Ausfall/Abbruch von Veranstaltungen
5.1 Die gültigen Veranstaltungszeiten werden in den vom Kulturforum Witten regelmäßig herausgegebenen Programmen, Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Kulturforum Witten vorbehalten. Das Kulturforum Witten wird die Besucher nach bestem Wissen rechtzeitig über den Ausfall einer Veranstaltung, Veranstaltungsänderungen oder Änderungen der Anfangszeiten informieren. Für die Richtigkeit von Ankündigungen und Veröffentlichungen (z.B. in Programmheften, im Internet oder in der Presse), insbesondere, wenn sie durch Dritte erfolgen, übernimmt das Kulturforum Witten keine Gewähr.
5.2 Bei Ausfall und endgültiger Absage der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Veranstalter und damit nur bei Eigenveranstaltungen gegen das Kulturforum Witten. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Termin der Aufführung, bei der Verkaufsstelle geltend gemacht wird, bei der die Eintrittskarten erworben wurde.
5.3 Bei Abbruch einer Eigenveranstaltung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen und im Fall von 6.2 ausgeschlossen. Insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers, wie Fahrt- und Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden.
5.4 Im Falle von Besetzungsänderungen sowie kurzfristigen Änderungen des Vorstellungs-/Programmablaufes ist das Kulturforum Witten nicht zur Rückerstattung des Kartenpreises verpflichtet. Eine Minderung des Karten-preises ist ebenfalls ausgeschlossen.
6. Beanstandungen, Rücknahme
6.1 Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich nach Erhalt die Eintrittskarten auf Richtigkeit der Anzahl, der aufgedruckten Preise sowie sämtlicher Einzelheiten zur Veranstaltung (Art der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich, binnen zweier Werktage nach Erhalt der Eintrittskarten gegenüber dem Kulturforum Witten geltend gemacht werden. Reklamationen nach Kartenversand haben schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail oder per Post an das Kulturforum Witten. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der E-Mail.
6.2 Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass das Kulturforum Witten oder der Veranstalter Eintrittskarten zurücknimmt oder umtauscht. Ausnahme hiervon ist der Fall, dass aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund z.B. Erkrankung oder Urlaub des Kunden oder des bei ihm eingetretenen Verlustes oder der Zerstörung der gekauften Eintrittskarten, liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen das Kulturforum Witten oder den Veranstalter zu.
6.3 Der Kunde besitzt auch bei Erwerb der Eintrittskarte im Internet über den Onlineshop des Kulturforums Witten kein Widerrufs- und Rückgaberecht, da gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Kulturforum Witten bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.
7. Haftung
7.1 Das Kulturforum Witten haftet auf Schadensersatz für Sach- und Vermögensschäden, die ein Besucher auf Grund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kulturforums Witten oder seiner Beschäftigten erleidet. Für Personenschäden haftet das Kulturforum Witten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
8. Datenschutz, Ton- und Bildaufzeichnungen
8.1 Soweit das Kulturforum Witten persönliche Daten von Besuchern erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Vertragspartner des Kulturforums Witten, die persönliche Daten z.B. im Rahmen des Bezahlvorgangs oder des Kartenversands nutzen müssen, sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
8.2 Das Kulturforum Witten behält sich vor, bei Veranstaltungen in ihrem Hause Ton- und Bildaufzeichnungen zu Dokumentationszwecken erstellen zu lassen oder Rundfunk-/Fernsehanstalten solche Aufzeichnungen und Übertragungen zu gestatten. Bildaufnahmen von Besuchern in diesem Zusammenhang sind auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 KunstUrhG).
9. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
9.1 Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für die Erbringung dieser Leistungen ist Witten.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Re-gelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.
